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FAQ der BA zu Testpflicht, Testkosten und Maßnahmen in Präsenz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021
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Die Regionaldirektion Sachsen informiert über ihre geänderte Sichtweise zur am 20.04.2021 in Kraft getretenen Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergeben sich demnach folgende Fragestellungen:

 

  • Gibt es eine Testpflicht?
  • Wer genau ist verpflichtet, ein Coronavirus-Testangebot zu unterbreiten?
  • Wer zahlt die Coronavirus-Tests?
  • Welche Auswirkungen hat die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf die Maßnahmedurchführung in Präsenz?

 

Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die FAQ zur Durchführung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie ergänzt (vgl. unter III.).

Hinweise, Fragen oder Anregungen unserer Mitglieder nehmen wir gern am 19.05.2021 mit in das nächste gemeinsame Austauschforum mit der Regionaldirektion Sachsen.

Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 08:15

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Arbeitsgruppe Berufsförderung benachteiligter und behinderter Menschen

Datum und Uhrzeit
02.11.2016 (10:00 Uhr)
Ende
02.11.2016 (14:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

SBH Südost GmbH
Friederikenstraße 60
04279 Leipzig

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Vorstellung eines laufenden Projektes durch den Gastgebers
  2. Führung des Gastgebers durch den Standort
  3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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