FAQ der BA zu Testpflicht, Testkosten und Maßnahmen in Präsenz |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021 |
Die Regionaldirektion Sachsen informiert über ihre geänderte Sichtweise zur am 20.04.2021 in Kraft getretenen Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):
Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergeben sich demnach folgende Fragestellungen:
Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die FAQ zur Durchführung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie ergänzt (vgl. unter III.).
Hinweise, Fragen oder Anregungen unserer Mitglieder nehmen wir gern am 19.05.2021 mit in das nächste gemeinsame Austauschforum mit der Regionaldirektion Sachsen.
Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 08:15
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Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH
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Telefon: 0351 4445 758 | Internet:
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