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FAQ der BA zu Testpflicht, Testkosten und Maßnahmen in Präsenz

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.05.2021
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Die Regionaldirektion Sachsen informiert über ihre geänderte Sichtweise zur am 20.04.2021 in Kraft getretenen Änderung der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) sowie zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG):

Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergeben sich demnach folgende Fragestellungen:

 

  • Gibt es eine Testpflicht?
  • Wer genau ist verpflichtet, ein Coronavirus-Testangebot zu unterbreiten?
  • Wer zahlt die Coronavirus-Tests?
  • Welche Auswirkungen hat die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) auf die Maßnahmedurchführung in Präsenz?

 

Zur Beantwortung dieser Fragen wurden die FAQ zur Durchführung von Maßnahmen während der Corona-Pandemie ergänzt (vgl. unter III.).

Hinweise, Fragen oder Anregungen unserer Mitglieder nehmen wir gern am 19.05.2021 mit in das nächste gemeinsame Austauschforum mit der Regionaldirektion Sachsen.

Zuletzt geändert am: 11.05.2021 um 08:15

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