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Finanzielle Hilfen bei Schließung oder Umsatzeinbrüchen

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 03.12.2020
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Für diejenigen von unseren Mitgliedern, die durch Verfügungen in ihren Landkreisen oder kreisfreien Städten von direkten Schließungen betroffen sind und nicht äquivalent auf Online-Formate umstellen können sowie Bildungsträger, die trotz Fortführung ihrer analogen oder digitalen Angebote beträchtliche Umsatzeinbußen hinnehmen müssen, gibt es in Rücksprache mit der IHK Leipzig aktuell folgende finanziellen Unterstützungen und Hilfen:

Überbrückungshilfe II

  • Volumen: 25 Mrd. EUR aus dem Bundeshaushalt
  • Antragsstellung: vom 21.10.2020 – 31.01.2021 durch prüfende Dritte (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwälte, Buchprüfer)
  • Was? Nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten
  • Wer? Unternehmen aller Größen (inkl. gemeinnützige Unternehmen, Sozialunternehmen, Organisationen, Vereine)  mit mind. 30% durchschnittlichem Umsatzrückgang in den Monaten April bis August 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum oder mind. 50% in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020
  • Wieviel? September bis Dezember 2020 jeweils im Vergleich zum Vorjahresmonat:
    • >70% Umsatzeinbruch:              90% der förderfähigen Fixkosten
    • 50-70% Umsatzeinbruch:          60% der förderfähigen Fixkosten
    • 30-50% Umsatzeinbruch:          40% der förderfähigen Fixkosten
    • Max. 50.000 Euro pro Monat
  • Förderfähige Kosten:
    • Fortlaufende, im Förderzeitraum anfallende, vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte, nicht einseitig veränderbare betriebliche Fixkosten ohne Vorsteuer:
      • Mieten und Pachten
      • Weitere Mietkosten
      • Zinsaufwendungen für betriebliche Kredite und Darlehen
      • Finanzierungskostenanteil von Leasingraten
      • Instandhaltung, Wartung, Einlagerung von Anlagevermögen einschl. EDV (nicht: Investitionen)
      • Elektrizität, Wasser, Heizung, Hygienemaßnahmen
      • Grundsteuern
      • Betr. Lizenzgebühren
      • Versicherungen, Abonnements und andere feste Ausgaben
      • Kosten für prüfende Dritte
      • Personalaufwendungen pauschal 20% der unter 1 bis 10 aufgeführten
      • Kosten (nicht: Kurzarbeitergeld, Unternehmerlohn)
      • Kosten für Auszubildende
  • Weitere Informationen und Antragsstellung online

 

Novemberhilfe

  • Volumen: ca. 14 Mrd. EUR aus dem Bundeshaushalt
  • Antragsstellung: seit dem 25.11.2020 möglich, bei Förderung über 5.000 EUR nur mit prüfenden Dritten
  • Was? Umsatzerstattung
  • Wer? Alle Unternehmen (auch öffentliche), Betriebe, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, die von den am 28.10.2020 festgelegten Schließungen direkt betroffen sind oder 80% ihrer Umsätze mit den direkt betroffenen Unternehmen erzielen (zweifelsfreier Nachweis erforderlich)
  • Wieviel? 75% des entsprechenden Umsatzes im November 2019, für Soloselbstständige alternativ durchschnittlicher Monatsumsatz im Jahr 2019 (Wahlrecht)
  • Anrechnung von anderen staatlichen Leistungen im Förderzeitraum November 2020, wie z.B. Überbrückungshilfe oder Kurzarbeitergeld

 

Dezemberhilfe

  • Für Schließungen im Dezember werden die Hilfen laut IHK Leipzig sehr wahrscheinlich analog fortgesetzt

 

Überbrückungshilfe III (vorläufig)

  • Verlängerung der Überbrückungshilfe von Januar bis Ende Juni 2021
  • Was? Nicht-rückzahlbare Zuschüsse zu betrieblichen Fixkosten
  • Wer? Unternehmen mit mind. 30% durchschnittlichen Umsatzrückgang in den Monaten April bis Dezember 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum oder mind. 50% in zwei aufeinanderfolgenden Monaten im Zeitraum April bis Dezember 2020
  • Wieviel? Januar bis Juni 2021, jeweils im Vergleich zu den Vergleichsmonaten 2019:
    • >70% Umsatzeinbruch:              90% der förderfähigen Fixkosten
    • 50-70% Umsatzeinbruch:          60% der förderfähigen Fixkosten
    • 30-50% Umsatzeinbruch:          40% der förderfähigen Fixkosten
    • Max. 200.000 Euro pro Monat
  • Zusätzlich zu förderfähigen Kosten aus der Überbrückungshilfe II auch:
    • bauliche Modernisierungs-, Renovierungs- und Umbaumaßnahmen zur Umsetzung von Hygienekonzepten bis zu 20.000 Euro
    • Abschreibungen von Wirtschaftsgütern bis zu 50 Prozent
    • Marketing- und Werbekosten maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben im Jahre 2019

 

Weitere Informationen des BMF online oder auf der Themenseite der IHK Leipzig.

Zuletzt geändert am: 03.12.2020 um 13:14

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