Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtZiel des Seminars: Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden
Zielgruppe: alle Mitarbeiter bei Bildungsdienstleistern, die in ihrer täglichen Arbeit Absprachen mit Fremddozenten treffen
Ort: Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH, 01307 Dresden, Gutenbergstraße 6
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