Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtDie Veranstaltung findet am 22. September 2017 von 10.00 – 14.30 Uhr im BFW Bau Sachsen e.V. Neuländer Straße 29, 01129 Dresden statt. Den detaillierten Programmverlauf sowie den Projektansatz finden Sie unter www.koopbau.info.