Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtOrt: Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe mbH Dresden (SBG), Gutenbergstraße 6 in 01307 Dresden
Thema: Aktuelle Informationen zur ESF-Förderperiode 2014-2020 – Ergebnisse und sich abzeichnende Tendenzen, Hinweise und Empfehlungen an die Bildungsdienstleister
Gesprächspartnerin: Frau Ines Dietze, Abteilung ESF, Sächsische Aufbaubank