Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtOrt: Donner + Kern gGmbH, Berliner Straße 11, 01067 Dresden
Thema: Die Anforderungen an private Bildungsträger in der Aus- und Weiterbildung aus der Sicht der IHK Dresden
Gesprächspartner: Torsten Köhler, GF Geschäftsbereich Bildung IHK Dresden