Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
Zurück zur ÜbersichtReferentin / Gesprächspartnerin:
Dr. Thomas Richter, Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH und Eva-Maria Hutsch, Regionalkoordinatorin Initiative VerA
Thematik:
1. Unterstützungsangebote der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH für sächsische Unternehmen
2. Senior Experten Service - aktuelle und zukünftige Handlungsschwerpunkte des Expertendienstes
Ort:
AWV GmbH, Güntzstr. 1, 01069 Dresden