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Aktuelles

Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019
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Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.

Mehr dazu hier im internen Bereich.

Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49

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Arbeitsgruppe Berufsförderung benachteiligter und behinderter Menschen

Datum und Uhrzeit
29.06.2016 (10:30 Uhr)
Ende
29.06.2016 (14:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Eckert-Schulen
Gewerbering 51in 09456 Annaberg-Buchholz

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Berufliche Rehabilitation: Vorstellung einer laufenden Maßnahme des Gastgebers
  2. Bericht über die Tagung der deutschen Rentenversicherung Bund vom 16.06.2016 in München „Einführung der Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation“
  3. Führung des Gastgebers durch den Standort
  4. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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