Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
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Folgende Themen stehen im Mittelpunkt
Frau Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, wird an diesem Tag mit Herrn Norbert Rokasky, Vorstandsmitglied des VSBI e.V. und Geschäftsführer der Ausbildungsgesellschaft für Metalltechnik und Schweißer mbH und Herrn Carsten Tietze, Klinikgeschäftsführer HELIOS Klinik Schloss Pulsnitz GmbH / HELIOS Klinik Schwedenstein Pulsnitz GmbH über (Aus-) Bildung als Schlüssel zur Integration diskutieren. Die Mitglieder des VSBI e.V. haben bei dieser Veranstaltung die Gelegenheit, sich als Bildungsdienstleister vorzustellen und der Bedeutung Ihrer Arbeit für die Integration Nachdruck zu verleihen.