Fünfte Verordnung für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach SGB II oder SGB III |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 29.03.2019 |
Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am 27.03.2019 die Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) zur Kenntnis genommen.
Mehr dazu hier im internen Bereich.
Zuletzt geändert am: 29.03.2019 um 14:49
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Jobcenter Dresden, Budapester Straße 30, 01069 Dresden (Raum: 7.119)
Themen:
1. Entwicklung des Arbeitsmarktes 2022-Rückblick-aktuelle Inhalte und Ziele,Schwerpunktaufgaben der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden im Jahre 2023
Gesprächspartner: Herr Jan Pratzka, Vorsitzender der Geschäftsführung, Agentur für Arbeit Dresden, Herr Thomas Berndt, Geschäftsführer, Jobcenter Dresden
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
Gesprächspartner: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender VSBI, Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI
Ihre Anmeldungen nimmt sehr gern Herr Tino Buckenauer entgegen.