Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 05.05.2020 |
Die Bekanntmachung der "Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus" des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vom 4. Mai 2020 gibt konkrete Anweisungen zur Umsetzung von Hygieneauflagen für Bildungsdienstleister:
Punkt (7) Hygieneregeln für Bildungseinrichtungen, Fahrschulen, Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung, Ausbildungseinrichtungen der Behörden, Hochschulen und Berufsakademie sowie Einrichtungen für Fachberatungen im sozialen und psychosozialen Bereich:
Außerdem wird auf den " Rahmenhygieneplan gemäß § 36 Infektionsschutzgesetz für Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen" verwiesen. Dort sind im Abschnitt 3.2 (Reinigung und Desinfektion) Maßnahmen der Händehygiene und Reinigungsmaßnahmen für Gebäude und Gegenstände beschrieben. Der Rahmenhygieneplan enthält neben Maßnahmen der Basishygiene auch Sondermaßnahmen beim Auftreten einzelner Fälle und kleinerer Häufungen von Infektionskrankheiten.
Diese Anordnung mit dem Aktenzeichen 15-5422/13 trat am 4. Mai 2020 in Kraft. Sie gilt zunächst bis einschließlich 20. Mai 2020.
Zuletzt geändert am: 05.05.2020 um 12:08
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Schwerpunkt
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