Info aus dem SMS zur Impfpriorisierung |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 21.04.2021 |
Ohne dass wir vom Sächischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine direkte Antwort auf unser Forderungsschreiben erhalten haben, weisen wir hiermit auf die redaktionellen Änderungen zum 22.04.2021 bzgl. der Aufstellung der Priorisierung für die SARS-CoV-2-Impfung in Sachsen hin.
Laut Priorisierungsliste wird demnach in Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV), hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV) und erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV) unterschieden. Unter letztgenannter Kategorie seien demnach auch Personen zu fassen
Das Schreiben finden Mitglieder im internen Bereich .
Zuletzt geändert am: 21.04.2021 um 12:34
Zurück zur ÜbersichtInhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen
Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG DRESDEN
Budapester Straße 30, 01069 Dresden
Kontakt und Anmeldung:
Anke Heinrich
Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050