Info aus dem SMS zur Impfpriorisierung |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 21.04.2021 |
Ohne dass wir vom Sächischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine direkte Antwort auf unser Forderungsschreiben erhalten haben, weisen wir hiermit auf die redaktionellen Änderungen zum 22.04.2021 bzgl. der Aufstellung der Priorisierung für die SARS-CoV-2-Impfung in Sachsen hin.
Laut Priorisierungsliste wird demnach in Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV), hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV) und erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV) unterschieden. Unter letztgenannter Kategorie seien demnach auch Personen zu fassen
Das Schreiben finden Mitglieder im internen Bereich .
Zuletzt geändert am: 21.04.2021 um 12:34
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Seit 25 Jahren ist der VSBI e.V. als Organisation und Interessenvertreter sächsischer Bildungsdienstleister erfolgreich tätig. Ohne Zweifel sind wir gut beraten, wenn wir uns den Fragen nach künftigen Herausforderungen stellen. Müssen wir die Verbandsstruktur aktualisieren? Welche inhaltlichen und organisatorischen Weichen sind zu stellen? Auf welche Kernaufgaben sollten wir uns konzentrieren, um auch in den nächsten Jahrzehnten gemeinsam stark zu sein für die Belange der privaten Bildungsdienstleister?