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Info aus dem SMS zur Impfpriorisierung

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 21.04.2021
Aktuelles >>

Ohne dass wir vom Sächischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr eine direkte Antwort auf unser Forderungsschreiben erhalten haben, weisen wir hiermit auf die redaktionellen Änderungen zum 22.04.2021 bzgl. der Aufstellung der Priorisierung für die SARS-CoV-2-Impfung in Sachsen hin.

Laut Priorisierungsliste wird demnach in Schutzimpfungen mit höchster Priorität (§ 2 CoronaImpfV), hoher Priorität (§ 3 CoronaImpfV) und erhöhter Priorität (§ 4 CoronaImpfV) unterschieden. Unter letztgenannter Kategorie seien demnach auch Personen zu fassen

  • "die in Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe und in Schulen tätig sind, die keine allgemeinbildenden Schulen oder berufsbildenden Schulen sind"
  • "bei denen aufgrund ihrer Arbeits- oder Lebensumstände ein deutlich erhöhtes Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht."

Das Schreiben finden Mitglieder im internen Bereich .

Zuletzt geändert am: 21.04.2021 um 12:34

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