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Aktuelles

Informationen der RD Sachsen zum Kurzarbeitergeld

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 15.12.2020
Aktuelles >>

Am 09.12. wurde im Bundesanzeiger per Gesetzblatt Nr. 59 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie ( BeschSiG ) veröffentlicht. Mit diesem "Beschäftigungssicherungsgesetz" werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Das Gesetz soll - gemeinsam mit den beiden Verordnungen - am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Regionaldirektion Sachsen hat uns in diesem Zusammenhang aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ zur Verfügung gestellt:

  • Informationen zum Kurzarbeitergeld allgemein (gültig auch über den 31.12.2021 hinaus)
  • Informationen zum Kurzarbeitergeld im Kontext Lockdown (Umgang mit Unterbrechungen)
  • Informationen zum Kurzarbeitergeld im Kontext Weiterbildung (sog. Quali-KuG)
  • Pressemitteilung samt Hinweisen zum Anzeigeverfahren

Hintergrund ist, dass bei Unterbrechungen der Kurzarbeit ab drei Monaten eine neue Anzeige erforderlich ist. Außerdem sei nochmals auf die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2020 zur Erleichterung der Kurzarbeit (KugV) verwiesen.

Kontakt:

Hotline der Regionaldirektion Sachsen: 0371 911 8168
Mail: Sachsen.GEO@arbeitsagentur.de

Zuletzt geändert am: 15.12.2020 um 15:30

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Seminar Scheinselbstständigkeit und SV-Pflicht - Praxiswissen für Mitarbeiter

Datum und Uhrzeit
13.09.2018 (09:00 Uhr)
Referent
Antje Möckel
Kategorie
Termine

Ziel des Seminars: Scheinselbständigkeit erkennen und vermeiden

Zielgruppe: alle Mitarbeiter bei Bildungsdienstleistern, die in ihrer täglichen Arbeit Absprachen mit Fremddozenten treffen

Ort: Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH,  01307 Dresden, Gutenbergstraße 6

weitere Informationen zum Seminar finden SIe hier

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