Informationen der RD Sachsen zum Kurzarbeitergeld |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 15.12.2020 |
Am 09.12. wurde im Bundesanzeiger per Gesetzblatt Nr. 59 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie ( BeschSiG ) veröffentlicht. Mit diesem "Beschäftigungssicherungsgesetz" werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Das Gesetz soll - gemeinsam mit den beiden Verordnungen - am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Regionaldirektion Sachsen hat uns in diesem Zusammenhang aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ zur Verfügung gestellt:
Hintergrund ist, dass bei Unterbrechungen der Kurzarbeit ab drei Monaten eine neue Anzeige erforderlich ist. Außerdem sei nochmals auf die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2020 zur Erleichterung der Kurzarbeit (KugV) verwiesen.
Kontakt:
Hotline der Regionaldirektion Sachsen: 0371 911 8168
Mail:
Sachsen.GEO@arbeitsagentur.de
Zuletzt geändert am: 15.12.2020 um 15:30
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