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Aktuelles

Informationen der RD Sachsen zum Kurzarbeitergeld

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 15.12.2020
Aktuelles >>

Am 09.12. wurde im Bundesanzeiger per Gesetzblatt Nr. 59 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie ( BeschSiG ) veröffentlicht. Mit diesem "Beschäftigungssicherungsgesetz" werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Das Gesetz soll - gemeinsam mit den beiden Verordnungen - am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Regionaldirektion Sachsen hat uns in diesem Zusammenhang aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ zur Verfügung gestellt:

  • Informationen zum Kurzarbeitergeld allgemein (gültig auch über den 31.12.2021 hinaus)
  • Informationen zum Kurzarbeitergeld im Kontext Lockdown (Umgang mit Unterbrechungen)
  • Informationen zum Kurzarbeitergeld im Kontext Weiterbildung (sog. Quali-KuG)
  • Pressemitteilung samt Hinweisen zum Anzeigeverfahren

Hintergrund ist, dass bei Unterbrechungen der Kurzarbeit ab drei Monaten eine neue Anzeige erforderlich ist. Außerdem sei nochmals auf die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2020 zur Erleichterung der Kurzarbeit (KugV) verwiesen.

Kontakt:

Hotline der Regionaldirektion Sachsen: 0371 911 8168
Mail: Sachsen.GEO@arbeitsagentur.de

Zuletzt geändert am: 15.12.2020 um 15:30

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Graphic Recording – Ein Bild sagt mehr als tausend Worte

Datum
19.06.2018
Kategorie
Termine

Ziel des Seminars ist es, das sichere Arbeiten in der Gruppe, auf großen Flächen, mit Flipchart, auf Boards, auf Moderationswänden und Moderationskarten auszu­probieren sowie Unsicherheiten und die Angst vor dem weißen Blatt Papier ab­zubauen. Detaillierte Informationen finden Sie hier.

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