Informationen der RD Sachsen zum Kurzarbeitergeld |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 15.12.2020 |
Am 09.12. wurde im Bundesanzeiger per Gesetzblatt Nr. 59 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie ( BeschSiG ) veröffentlicht. Mit diesem "Beschäftigungssicherungsgesetz" werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Das Gesetz soll - gemeinsam mit den beiden Verordnungen - am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Regionaldirektion Sachsen hat uns in diesem Zusammenhang aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ zur Verfügung gestellt:
Hintergrund ist, dass bei Unterbrechungen der Kurzarbeit ab drei Monaten eine neue Anzeige erforderlich ist. Außerdem sei nochmals auf die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2020 zur Erleichterung der Kurzarbeit (KugV) verwiesen.
Kontakt:
Hotline der Regionaldirektion Sachsen: 0371 911 8168
Mail:
Sachsen.GEO@arbeitsagentur.de
Zuletzt geändert am: 15.12.2020 um 15:30
Zurück zur Übersicht3. Sächsisches Fachkräftesymposium
Ort: AWV - Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH, Güntzstraße 1, 01069 Dresden
Schirmherrschaft: Herr Staatsminister Martin Dulig
Begrüßung: Frau Dr. Katrin Ihle, Abteilungsleiterin Arbeit im SMWA
13.30 Uhr
Empfang
14.00 Uhr
Beginn und Begrüßung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky
14.10 Uhr
Grußwort Frau Dr. Ihle, Leiterin der Abteilung Arbeit, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
14.30 Uhr
Moderierte Podiumsdiskussion mit Unternehmen und Experten
1. Runde: Mitarbeiter finden mit Frau Willems, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
2. Runde: Mitarbeiter weiterbilden mit Herrn Prof. Koerber, TU Dresden
3. Runde: Mitarbeiter binden mit Frau Draeger, Steuerfachangestellte/Fachassistentin Lohn und Gehalt der B & P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
17.00 Uhr
Schlusswort und Zusammenfassung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky