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Aktuelles

Informationen der RD Sachsen zum Kurzarbeitergeld

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 15.12.2020
Aktuelles >>

Am 09.12. wurde im Bundesanzeiger per Gesetzblatt Nr. 59 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie ( BeschSiG ) veröffentlicht. Mit diesem "Beschäftigungssicherungsgesetz" werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Das Gesetz soll - gemeinsam mit den beiden Verordnungen - am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Regionaldirektion Sachsen hat uns in diesem Zusammenhang aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ zur Verfügung gestellt:

  • Informationen zum Kurzarbeitergeld allgemein (gültig auch über den 31.12.2021 hinaus)
  • Informationen zum Kurzarbeitergeld im Kontext Lockdown (Umgang mit Unterbrechungen)
  • Informationen zum Kurzarbeitergeld im Kontext Weiterbildung (sog. Quali-KuG)
  • Pressemitteilung samt Hinweisen zum Anzeigeverfahren

Hintergrund ist, dass bei Unterbrechungen der Kurzarbeit ab drei Monaten eine neue Anzeige erforderlich ist. Außerdem sei nochmals auf die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2020 zur Erleichterung der Kurzarbeit (KugV) verwiesen.

Kontakt:

Hotline der Regionaldirektion Sachsen: 0371 911 8168
Mail: Sachsen.GEO@arbeitsagentur.de

Zuletzt geändert am: 15.12.2020 um 15:30

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Regional-Treff Dresden

Datum und Uhrzeit
28.05.2019 (15:00 Uhr)
Ende
28.05.2019 (17:00 Uhr)
Referent
Herr Dr. Steffen Kersten, TU Dresden, Fakultät Erziehungswissenschaften, Institut für Berufspädagogik
Kategorie
Termine

Ort:
Berufsförderungswerk Bau Sachsen e.V.
Neuländer Straße 29, 01129 Dresden

Themen:

1. Aktuelle Trends in der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie daraus resultierende Erfordernisse für die privaten Bildungsdienstleister

2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

Ihre Fragen zur Thematik an: regio-dresden[at]vsbi.de

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