Informationen der RD Sachsen zum Kurzarbeitergeld |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 15.12.2020 |
Am 09.12. wurde im Bundesanzeiger per Gesetzblatt Nr. 59 das Gesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie ( BeschSiG ) veröffentlicht. Mit diesem "Beschäftigungssicherungsgesetz" werden die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld und den Hinzuverdienstregelungen bis Ende des Jahres 2021 verlängert. Das Gesetz soll - gemeinsam mit den beiden Verordnungen - am 01.01.2021 in Kraft treten. Die Regionaldirektion Sachsen hat uns in diesem Zusammenhang aktuelle Informationen zum Thema „Kurzarbeitergeld“ zur Verfügung gestellt:
Hintergrund ist, dass bei Unterbrechungen der Kurzarbeit ab drei Monaten eine neue Anzeige erforderlich ist. Außerdem sei nochmals auf die Kurzarbeitergeldverordnung vom 25.03.2020 zur Erleichterung der Kurzarbeit (KugV) verwiesen.
Kontakt:
Hotline der Regionaldirektion Sachsen: 0371 911 8168
Mail:
Sachsen.GEO@arbeitsagentur.de
Zuletzt geändert am: 15.12.2020 um 15:30
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Folgende Themen stehen im Mittelpunkt
Frau Petra Köpping, Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, wird an diesem Tag mit Herrn Norbert Rokasky, Vorstandsmitglied des VSBI e.V. und Geschäftsführer der Ausbildungsgesellschaft für Metalltechnik und Schweißer mbH und Herrn Carsten Tietze, Klinikgeschäftsführer HELIOS Klinik Schloss Pulsnitz GmbH / HELIOS Klinik Schwedenstein Pulsnitz GmbH über (Aus-) Bildung als Schlüssel zur Integration diskutieren. Die Mitglieder des VSBI e.V. haben bei dieser Veranstaltung die Gelegenheit, sich als Bildungsdienstleister vorzustellen und der Bedeutung Ihrer Arbeit für die Integration Nachdruck zu verleihen.