vsbi@vsbi.de 03529 / 59 86 997
Decoder von Tran, Zimo, D&H

Aktuelles

Kurzarbeitergeld für Auszubildende

Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 19.05.2020
Aktuelles >>

Ausbildungsbeginn: Einstellung von Auszubildenden während der Kurzarbeit

Grundsätzlich haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die erst nach Beginn des Arbeitsausfalls in dem kurzarbeitenden Betrieb eine beitragspflichtige Beschäftigung aufnehmen, keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

Ausnahmsweise wird ein solcher Anspruch gemäß § 98 Abs. 1 Nr. 1b dennoch gewährt, wenn die Arbeitsaufnahme aus zwingenden Gründen geboten ist. Die Aufnahme einer Berufsausbildung wird in diesem Kontext als zwingender Grund anerkannt, sofern die sonstigen Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld für Auszubildenden vorliegen.

Für die Gewährung von Kurzarbeitergeld wird KEINE Bestätigung zur Begründung der „Unvermeidbarkeit“ der Kurzarbeit für den jeweiligen Auszubildenden von der nach dem Berufsausbildungsgesetz zuständigen Stelle (z.B. IHK, HWK, etc.) benötigt.

Auswirkungen der Berufsschulzeit auf das Kurzarbeitergeld von Auszubildenden

Bei der Prüfung eines Anspruchs auf Kurzarbeitergeld für Auszubildende ist maßgeblich ob und inwieweit ein Arbeits- bzw. Ausbildungsausfall entstanden ist. Während der Berufsschulzeiten liegt kein Ausbildungsausfall vor. Auszubildende haben für Berufsschulzeiten daher keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

 

Zuletzt geändert am: 19.05.2020 um 09:50

Zurück zur Übersicht

Seminar AZAV

Datum und Uhrzeit
08.06.2017 (09:00 Uhr)
Ende
08.06.2017 (16:30 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH
Gutenbergstraße 6
01307 Dresden
Telefon: 0351 4445 758 | Internet: www.sbg-dresden.de

Schwerpunkt

Lernen Sie wie Sie die relevanten AZAV-Vorgaben sicher handhaben und Maßnahmen qualitätsorientiert umsetzen. Erfahren Sie an Beispielen aus der Praxis das Wichtigste zu Wirtschaftlichkeit und Qualität der Maßnahmen, ergänzt durch Hinweise zur Maßnahmeprüfung und den AWStG-Änderungen. Wir vermitteln Ihnen und Ihren Kollegen an einem Tag praxisrelevante Inhalte zur Standortbestimmung bei aktuellen Maßnahmen und zur Weiterentwicklung Ihrer Angebotspalette der AZAV-Maßnahmen. Sie haben damit die Möglichkeit, die Wertschöpfung Ihres Geschäftsbereichs für Ihren Träger nachhaltig zu fördern. Sie lernen AZAV-Beantragungsverfahren sicher, schnell und zielführend zu durchlaufen und erkennen die typischen Knackpunkte des Verfahrens und umgehen mögliche Probleme bereits im Vorfeld. Sie erwerben fundierte Kenntnisse über Maßnahmeanforderungen und -planung, über notwendige Ressourcen und Kompetenzen im Unternehmen, die die Kernvoraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des AZAV-Zulassungsverfahrens und die erfolgreiche Maßnahmedurchführung sind.

  • Anforderungen an Maßnahmen / Module
  • Maßnahmearten „mit und ohne Gutschein“
  • Maßnahmeplanung & Produktentwicklung
  • Wirtschaftlichkeit & Qualität der Maßnahme
  • Notwendige Ressourcen & Kompetenzen der Bildungsdienstleister
  • Tipps und Hinweise

295,00 € VSBI Mitglieder abzüglich 10%

 

« Zurück

esf