Leitlinien zum Ablauf bei Wiederaufnahme von Gutscheinmaßnahmen |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 28.05.2020 |
Über den DVS - Deutscher Verband für Schweißen und verwandte Verfahren e.V. erreichte uns die Neuigkeit, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sowie der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) Leitlinien hinsichtlich des Ablauf bei Wiederaufnahme von Gutscheinmaßnahmen erlassen hat. Das Leitliniendokument finden Sie im internen Bereich.
Den Trägern wird u.a. die Möglichkeit eröffnet, aufgrund von Abstandsregelungen und daraus folgenden zusätzlichen Aufwendungen (z.B. durch Anmietungen oder Bereitstellung zusätzlichen Personals) höhere Kosten geltend zu machen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Zuletzt geändert am: 29.05.2020 um 13:16
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Referentin Dr. Iris Henkel, Fachanwältin für Arbeitsrecht bei Petersen Hardraht Pruggmayer
Zugangsdaten nach Anmeldung bis zum 18. Mai 2020 unter info@uv-sachsen.org .