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Leitlinien zum Kampf gegen die Corona-Epidemie

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 17.03.2020
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Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben am 16. März 2020 Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart. Diese Leitlinien widmen sich den Vorschriften für den Einzelhandel, weiteren Schließungen im Publikumsverkehr, weiteren Verboten und Regelungen, die nun von den Ländern zu erlassen sind.

Diese Leitlienien (Stand 16.03.2020) sind hier nachzulesen.

Im Punkt "3. Weitere Verbote" steht geschrieben:

Weiter Informationen haben wir nachfolgend zusammengefasst:

Regelmäßig aktualisierte Informationen für Unternehmen (Corona-Virus): https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld

  • Der Betrieb muss konkret darlegen in welcher Form er von den Auswirkungen des Corona-Virus betroffen ist (z.B. Unternehmensschließung aufgrund behördlicher Anordnung, Zuliefer- und Absatzengpässe aufgrund anderer betroffener Unternehmen, Pandemische Erkrankung der Beschäftigten des Betriebes), d.h. nur der Verweis auf die Epidemie rechtfertigt nicht automatisch die Anerkennung eines erheblichen Arbeitsausfalls.

Video-Erklärung zur Beantragung von Kurzarbeitergeld: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Anzeige Arbeitsausfall: https://www.arbeitsagentur.de/datei/anzeige-kug101_ba013134.pdf

Kontaktinformation Fachabteilung der Agentur für Arbeit: Tel.: 0351-28852031, E-Mail: dresden.031-os@arbeitsagentur.de , Fax: 0351-2885292031

Merkblätter, weitere Informationsmaterialien, Berechnungshilfen, etc. finden Sie unter https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/download-center-unternehmen (herunterscrollen auf Finanzielle Hilfen | Kurzarbeitergeld)

Anträge auf Erstattung des fortgezahlten Entgelts / Hilfen für Selbstständige infolge angeordneter Isolation (Quarantäne) durch das Gesundheitsamt: Grundlegende Informationen sind unter https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/234890 zu finden. Konkrete Antragstellung erfolgt unter https://www.lds.sachsen.de/soziales/?ID=15508&art_param=854 (Landesdirektion Sachsen).

Bitte arbeiten Sie unserem Netzwerk weiterhin Ihre Informationen auch für die Sie betreffenden Regionen zu.

Das Büro der Landesgeschäftsstelle bleibt vorerst weiterhin für Sie erreichbar.
Tel.:  03529 / 59 86 997
Mail: vsbi@vsbi.de

Zuletzt geändert am: 17.03.2020 um 10:09

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