Mindestlohnendgelte für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht |
Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 30.01.2023 |
Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung - 6. AusbDienstLArbbV), welche unter anderem die Mindestlohnendgelte ab dem 01.01.2023 regelt, wurde heute veröffentlicht.
Externer Link zur Verordnung: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/22/VO.html
Zuletzt geändert am: 07.02.2023 um 07:53
Zurück zur ÜbersichtThema: Arbeitswelten der Zukunft - Substituierbarkeitspotenzial und Kernkompetenzen 4.0.
Gesprächspartner: Herr Uwe Krumpholz, Bereichsleiter Agentur für Arbeit Chemnitz und Frau Daniela Wagenknecht, FbW - Koordinatorin Agentur für Arbeit Chemnitz
Ort: future Training & Consulting GmbH, Annaberger Straße 73 in 09111 Chemnitz
Um Anmeldung unter vsbi@vsbi.de wird gebeten.