Mindestlohnendgelte für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht |
Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 30.01.2023 |
Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung - 6. AusbDienstLArbbV), welche unter anderem die Mindestlohnendgelte ab dem 01.01.2023 regelt, wurde heute veröffentlicht.
Externer Link zur Verordnung: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/22/VO.html
Zuletzt geändert am: 07.02.2023 um 07:53
Zurück zur ÜbersichtReferent / Gesprächspartner:
Herr Geert Mackenroth, MdL - Sächsischer Ausländerbeauftragter - mit seinem Team
Thematik:
Zuwanderungsgesetz - Grundlagen - Was wird von den Bildungsdienstleistern und Unternehmen erwartet? - Wie wird die Umsetzung in Sachsen angegangen?
Aktuelle Situation in Sachsen
Ort:
Angaben folgen