Mindestlohnendgelte für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht |
Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 30.01.2023 |
Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung - 6. AusbDienstLArbbV), welche unter anderem die Mindestlohnendgelte ab dem 01.01.2023 regelt, wurde heute veröffentlicht.
Externer Link zur Verordnung: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/22/VO.html
Zuletzt geändert am: 07.02.2023 um 07:53
Zurück zur ÜbersichtReferentin / Gesprächspartnerin:
Dr. Thomas Richter, Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH und Eva-Maria Hutsch, Regionalkoordinatorin Initiative VerA
Thematik:
1. Unterstützungsangebote der Wirtschaftsförderung Sachsen GmbH für sächsische Unternehmen
2. Senior Experten Service - aktuelle und zukünftige Handlungsschwerpunkte des Expertendienstes
Ort:
AWV GmbH, Güntzstr. 1, 01069 Dresden