Mindestlohnendgelte für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen ab 2023 veröffentlicht |
Veröffentlicht von Tino Buckenauer (buckenauer) am 30.01.2023 |
Die Sechste Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen nach dem Zweiten oder Dritten Buch Sozialgesetzbuch (Sechste Aus- und Weiterbildungsdienstleistungenarbeitsbedingungenverordnung - 6. AusbDienstLArbbV), welche unter anderem die Mindestlohnendgelte ab dem 01.01.2023 regelt, wurde heute veröffentlicht.
Externer Link zur Verordnung: https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/22/VO.html
Zuletzt geändert am: 07.02.2023 um 07:53
Zurück zur ÜbersichtInhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen
Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG DRESDEN
Budapester Straße 30, 01069 Dresden
Kontakt und Anmeldung:
Anke Heinrich
Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050