Neu ab 14. Dezember 2020: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 11.12.2020 |
Die Sächsische Staatsregierung hat aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit der erneuten Ausgangssperre (engl. lockdown) soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Weitere Festlegungen werden nicht ausgeschlossen.
Aufgrund der Wichtigkeit stellen wir hier alle Dokumente Ihnen komprimiert zur Verfügung:
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11
Anlagen:
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage1-2
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage3
Für Kommentare, Hinweise und Anfragen steht Ihnen unser Verband gern zur Verfügung.
Zuletzt geändert am: 11.12.2020 um 23:43
Zurück zur ÜbersichtOrt:
Donner + Partner GmbH
Wallstraße 12
02625 Bautzen
(Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Aktuelle Informationen zu den Arbeitsergebnissen, Schwerpunktvorhaben der Agentur für Arbeit Bautzen und des Jobcenters Bautzen im laufenden Jahr
Gesprächspartner:
GF Agentur für Arbeit und Jobcenter Bautzen und Görlitz
2. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI