Neu ab 14. Dezember 2020: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 11.12.2020 |
Die Sächsische Staatsregierung hat aufgrund der weiter anhaltend hohen Corona-Infektionszahlen in Sachsen am 11. Dezember 2020 eine neue Corona-Schutz-Verordnung mit weiteren Verschärfungen beschlossen. Mit der erneuten Ausgangssperre (engl. lockdown) soll die Dynamik der Corona-Pandemie deutlich eingedämmt werden. Die Rechtsverordnung gilt vom 14. Dezember 2020 bis einschließlich 10. Januar 2021. Weitere Festlegungen werden nicht ausgeschlossen.
Aufgrund der Wichtigkeit stellen wir hier alle Dokumente Ihnen komprimiert zur Verfügung:
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11
Anlagen:
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage1-2
* SMS-Saechsische-Corona-Schutz-Verordnung-2020-12-11-Anlage3
Für Kommentare, Hinweise und Anfragen steht Ihnen unser Verband gern zur Verfügung.
Zuletzt geändert am: 11.12.2020 um 23:43
Zurück zur ÜbersichtInhalte der Schulung:
• das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – Grundsatz, Änderungen und Neuerungen
• Duldungsgesetz und Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz – wo betrifft mich das als Unternehmerin/ als Unternehmer?
• Beispiele aus der Beratungspraxis der FACHINFORMATIONSZENTREN ZUWANDERUNG und der IBAS Beratungsstellen
Ort:
FACHINFORMATIONSZENTRUM ZUWANDERUNG DRESDEN
Budapester Straße 30, 01069 Dresden
Kontakt und Anmeldung:
Anke Heinrich
Marcus Schaub - schaub@vhs-sachsen.de Tel.: 0351 43707050