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Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 05.03.2021
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Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. 

Quelle: coronavirus.sachsen.de

Auszug:

Zuletzt geändert am: 05.03.2021 um 22:54

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Datum
08.06.2018
Kategorie
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