Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 05.03.2021 |
Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.
Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Quelle: coronavirus.sachsen.de
Auszug:
Zuletzt geändert am: 05.03.2021 um 22:54
Zurück zur ÜbersichtOnline Konferenz des BVMW mit dem Staatsminister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr im Freistaat Sachsen, Herrn Martin Dulig.
Anmeldung bis zum 14.05.2020 um 11:00 Uhr
Sie erhalten ca. 30 Min, vor der Konferenz den entsprechenden Einwahllink per Mail.