Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 05.03.2021 |
Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung
Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.
Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln.
Quelle: coronavirus.sachsen.de
Auszug:
Zuletzt geändert am: 05.03.2021 um 22:54
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ASG - Anerkannte Schulgesellschaft Sachsen mbH, Niederlassung Leipzig
Bildungsstätte Schkeuditz
Industriestr. 34
04435 Schkeuditz
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Vorstellung eines Kurs- und Verwaltungsportales (CRM und ERP- Portal für Bildungsdienstleister und Schulen) QualliLife
Gesprächspartner: Herr Meyer, Nistech GmbH
2. Vorstellung einer webbasierten und anpassbaren Lösung zur Evaluation von Bildungsleistungen im laufenden Schulungsbetrieb
Gesprächspartner: Herr Brückner, Froschdesignstudio
3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
4. Erfahrungsaustausch und Gespräch