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Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 05.03.2021
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Neu ab 8. März 2021: Sächsische Corona-Schutz-Verordnung

Das Kabinett hat am 5. März 2021 nach den Beschlüssen der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 3. März 2021 die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung angepasst. Damit werden die Beschlüsse auf Landesebene umgesetzt. Die neue Verordnung gilt vom 8. März und endet mit Ablauf des 31. März 2021.

Die geltenden Corona-Maßnahmen werden im Wesentlichen fortgeführt. Die Grundsätze wie Reduzierung der Kontakte und das Tragen von Mund-Nasenbedeckungen im öffentlichen Raum (idealerweise medizinischer Mund-Nasen-Schutz oder FFP2-Maske), überall dort, wo sich Menschen begegnen, bleiben gültig. Dies gilt auch für den Verzicht auf Reisen und Besuche sowie die Einhaltung von Hygiene- und Abstandsregeln. 

Quelle: coronavirus.sachsen.de

Auszug:

Zuletzt geändert am: 05.03.2021 um 22:54

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Arbeitsgruppe Berufsförderung benachteiligter und behinderter Menschen

Datum und Uhrzeit
29.06.2016 (10:30 Uhr)
Ende
29.06.2016 (14:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Eckert-Schulen
Gewerbering 51in 09456 Annaberg-Buchholz

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Berufliche Rehabilitation: Vorstellung einer laufenden Maßnahme des Gastgebers
  2. Bericht über die Tagung der deutschen Rentenversicherung Bund vom 16.06.2016 in München „Einführung der Leistungsklassifikation in der beruflichen Rehabilitation“
  3. Führung des Gastgebers durch den Standort
  4. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes

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