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Neue Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) seit 01.07.2024

Veröffentlicht von Michael Tischer (tischer) am 05.07.2024
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Die neuen Bundes-Durchschnittskostensätze (B-DKS) wurden am 01.07.2024 durch die Bundesagentur für Arbeit veröffentlicht.

Zur Beurteilung der Angemessenheit der Lehrgangskosten für Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung gelten die veröffentlichten B-DKS FbW , aufgeteilt nach Systematik der Klassifikation der Berufe.

Für Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gelten die B-DKS §45 .

Alle Anträge auf Zulassung einer Maßnahme, die bis zum 30. Juni 2024 bei einer fachkundigen Stelle (FKS) eingereicht wurden, unterliegen den alten B-DKS vom 01.07.2022.

Zuletzt geändert am: 05.07.2024 um 07:32

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