Neue Corona-Schutz-Verordnung ab 15.02.2021 |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 15.02.2021 |
Die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung wurde per Kabinettsbeschluss vom 12.02.2021 entsprechend der Beschlüsse der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin vom 10.02.2021 angepasst. Die neue Verordnung gilt vom 15.02.2021 bis 07.03.2021 ebenso wie die entsprechende Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19).
Der VSBI hat die wesentlichen Punkte für die privaten Bildungsdienstleister in einer Übersicht zusammengefasst. Grundsätzlich bleiben Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen geschlossen, allerdings mit folgenden Ausnahmen:
a) von Schulungen zur Pandemiebekämpfung,
b) Schulung von Abschlussklassen und Abschlussjahrgängen im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in nicht dem Schulrecht unterliegenden Einrichtungen in staatlicher Trägerschaft oder im staatlichen Auftrag, deren Prüfung in den Jahren 2021 oder 2022 vorgesehen ist, ab dem 1. März 2021,
c) unmittelbare Vorbereitung und Durchführung von unaufschiebbaren Prüfungen im Bereich der berufsbezogenen, schulischen oder akademischen Aus-, Fort- und Weiterbildung, einschließlich der Lehrkräfteausbildung,
e) von unaufschiebbaren berufsbezogenen Fortbildungen
Auf unser Positionsschreiben an Ministerpräsident Michael Kretschmer haben wir noch keine Reaktion erhalten, werden aber die darin erhobenen Forderungen weiter konsequent vertreten.
Zuletzt geändert am: 15.02.2021 um 15:50
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