Neue CoronaSchutzVO erlaubt Prüfungsvorbereitung |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 11.01.2021 |
Die am 08.01.2021 vom Sächsischen Ministerkabinett verabschiedete
Corona-Schutz-Verordnung
berücksichtigt die Beschlüsse der Ministerpräsident*innen der Länder und der Bundeskanzlerin vom 05.01.2021 und tritt gemeinsam mit der
Allgemeinverfügung
zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes am 11.01.2021 in Kraft. Die für Weiterbildungsträger relevanten Punkte haben wir zusammengefasst.
Sächsische CoronaSchutzVerordnung
§ 2b Ausgangsbeschränkung
Das Verlassen der Unterkunft ohne triftigen Grund ist untersagt. Triftige Gründe sind:
2. die Ausübung beruflicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten
3. der Besuch der Schule und von Einrichtungen zur unmittelbaren Vorbereitung und Durchführung von unaufschiebbaren Prüfungen im Bereich der berufsbezogenen, schulischen oder akademischen Aus- und Fortbildung sowie von Einrichtungen zur Durchführung von Pflegekursen
§ 2c Ausgangssperre
3. die Ausübung beruflicher oder schulischer Tätigkeiten einschließlich des hierfür erforderlichen Weges zur Notbetreuung oder Präsenzbeschulung nach § 5a einschließlich der Teilnahme an der Schülerbeförderung
§ 3 Mund-Nasenbedeckung
5. in Arbeits- und Betriebsstätten; dies gilt nicht am Arbeitsplatz, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann,
6. in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten mit regelmäßigem Publikumsverkehr:
e) in Aus- und Fortbildungseinrichtungen, die der berufsbezogenen, schulischen oder akademischen Aus- und Fortbildung dienen sowie auf deren Gelände
§4 Schließung von Einrichtungen und Angeboten
(2) Untersagt ist mit Ausnahme zulässiger Onlineangebote der Betrieb von:
1. Aus- und Fortbildungseinrichtungen, mit Ausnahme von Schulungen zur Pandemiebekämpfung oder zur unmittelbaren Vorbereitung und Durchführung von unaufschiebbaren Prüfungen im Bereich der berufsbezogenen, schulischen oder akademischen Aus- und Fortbildung sowie der Hochschulen im Sinne des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes
2. Integrationskursen
(3) Von dem Verbot nach Absatz 1 und 2 sind das Betreten und Arbeiten durch Betreiber, Beschäftigte und Prüfer*innen nicht erfasst.
Allgemeinverfügung
5. Hygieneregeln für zulässige Angebote der Aus- und Fortbildungseinrichtungen nach § 4 Abs. 2 Nummer 1 SächsCoronaSchVO
Zusätzliche regionale Beschränkungen, die durch die zuständigen kommunalen Behörden erlassen werden, sind zu beachten.
Zuletzt geändert am: 11.01.2021 um 14:25
Zurück zur Übersicht3. Sächsisches Fachkräftesymposium
Ort: AWV - Akademie für Wirtschaft und Verwaltung GmbH, Güntzstraße 1, 01069 Dresden
Schirmherrschaft: Herr Staatsminister Martin Dulig
Begrüßung: Frau Dr. Katrin Ihle, Abteilungsleiterin Arbeit im SMWA
13.30 Uhr
Empfang
14.00 Uhr
Beginn und Begrüßung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky
14.10 Uhr
Grußwort Frau Dr. Ihle, Leiterin der Abteilung Arbeit, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
14.30 Uhr
Moderierte Podiumsdiskussion mit Unternehmen und Experten
1. Runde: Mitarbeiter finden mit Frau Willems, Geschäftsführerin Operativ der Regionaldirektion Sachsen der Bundesagentur für Arbeit
2. Runde: Mitarbeiter weiterbilden mit Herrn Prof. Koerber, TU Dresden
3. Runde: Mitarbeiter binden mit Frau Draeger, Steuerfachangestellte/Fachassistentin Lohn und Gehalt der B & P Wirtschafts- und Steuerberatungsgesellschaft mbH
17.00 Uhr
Schlusswort und Zusammenfassung durch VSBI-Vorstandsvorsitzenden Norbert Rokasky