Neue Sächische Corona-Schutz-Verordnung und weitere Regelungen |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 02.11.2020 |
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat die neue Sächische Corona-Schutz-Verordnung und analog dazu eine neue Allgemeinverfügung zur Anordnung von Hygieneauflagen jeweils mit Gültigkeit ab 02.11.2020 bis 30.11.2020 beschlossen und mit amtlicher Bekanntmachung vom 30.10.2020 veröffentlicht.
Die Verordnungen setzen das Ergebnis der Beratungen der Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin vom 28.10.2020 um. Laut Frau Staatsministerin Petra Köpping können Lehrgänge explizit stattfinden, so dass wir als Verband die geltenden Regelungen wie folgt zu Gunsten unserer Mitglieder interpretieren:
Allerdings gelten insbesondere für Aus- und Fortbildungseinrichtungen folgende Hygieneregeln, die teilweise im Widerspruch zu o.g. Bestimmungen das Einhalten des Mindestabstandes sowie das Tragen einer Maske fordern:
Ergänzend zu diesen länderspezifischen Bestimmungen verweisen wir auf die Regelungen des BMAS zum SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und die entsprechenden Empfehlungen seitens der VBG Berufsgenossenschaft für Unternehmen der beruflichen Bildung vom 25.09.2020 auf der Grundlage von aktuellen wissenschaftlichen und politischen Entwicklungen.
Außerdem konkretisiert die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz sowie die im SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen.
Zuletzt geändert am: 02.11.2020 um 11:18
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