Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung ab 24.10.2020 |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 23.10.2020 |
Die neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 21.10.2020 tritt am 24.10.2020 in Kraft. Zusammen mit unserem Partner UV Sachsen haben wir die wichtigsten Fakten sondiert:
Bei einer Inzidenz von 35 muss:
Ab einer Inzidenz von 50 müssen die Maßnahmen verschärft werden:
Sollte der Inzidenzwert nicht binnen zehn Tagen unter 50 fallen:
Weitere Informationen: www.coronavirus.sachsen.de
Zuletzt geändert am: 23.10.2020 um 08:14
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Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH
Gutenbergstraße 6
01307 Dresden
Telefon: 0351 4445 758 | Internet:
www.sbg-dresden.de
Schwerpunkt
Lernen Sie wie Sie die relevanten AZAV-Vorgaben sicher handhaben und Maßnahmen qualitätsorientiert umsetzen. Erfahren Sie an Beispielen aus der Praxis das Wichtigste zu Wirtschaftlichkeit und Qualität der Maßnahmen, ergänzt durch Hinweise zur Maßnahmeprüfung und den AWStG-Änderungen. Wir vermitteln Ihnen und Ihren Kollegen an einem Tag praxisrelevante Inhalte zur Standortbestimmung bei aktuellen Maßnahmen und zur Weiterentwicklung Ihrer Angebotspalette der AZAV-Maßnahmen. Sie haben damit die Möglichkeit, die Wertschöpfung Ihres Geschäftsbereichs für Ihren Träger nachhaltig zu fördern. Sie lernen AZAV-Beantragungsverfahren sicher, schnell und zielführend zu durchlaufen und erkennen die typischen Knackpunkte des Verfahrens und umgehen mögliche Probleme bereits im Vorfeld. Sie erwerben fundierte Kenntnisse über Maßnahmeanforderungen und -planung, über notwendige Ressourcen und Kompetenzen im Unternehmen, die die Kernvoraussetzungen für einen reibungslosen Ablauf des AZAV-Zulassungsverfahrens und die erfolgreiche Maßnahmedurchführung sind.
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