Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 17.03.2022 |
Veröffentlicht von Volkmar Lehnert (admin_2) am 18.03.2022 |
Das Sächsische Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt hat heute eine neue Verordnung veröffentlicht. Die für private Bildungsträger relevanten Bestimmungen finden Sie wie folgt zusammengefasst:
Ihre weiteren Fragen beantworten wir Ihnen gern und freuen uns über weiterführende Hinweise an die Landesgeschäftsstelle.
Zuletzt geändert am: 18.03.2022 um 14:17
Zurück zur ÜbersichtUm den negativen Auswirkungen von Corona zu begegnen, wurden auf Bundes- und Landesebene verschiedene Fördermöglichkeiten eingeführt. Ziel ist es, betroffene Unternehmen und (Solo-)Selbstständige, aber auch Arbeitnehmende in dieser schwierigen Zeit schnell und unbürokratisch zu unterstützen.
Inhalte:
* Förderungen des Bundes und Sachsen
* mögliche Kredite und Bürgschaften
* Steuererleichterungen
* sonstige lokale Förderungen
* Kurzarbeitergeld
Um teilnehmen zu können, bitten wir Sie um Anmeldung bei:
Marcus Schaub – schaub@vhs-sachsen.de – 0351 43 70 70 50
Bitte teilen Sie uns mit, in welcher Branche Sie tätig sind und wie viele Mitarbeitende Ihr Unternehmen hat. Dies gibt uns die Möglichkeit, konkret auf die persönlichen Bedarfe einzugehen und spezifische Fragen der Teilnehmenden beantworten zu können.
Für eine weiterführende Beratung stehen Ihnen die Fachinformationszentren Zuwanderung in Chemnitz, Dresden und Leipzig gern zur Verfügung.