Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 12.12.2021 |
Erneut müssen wir über die Aktualisierung der Sächsischen Corona-Notfall-Verordnung mit Gültigkeit vom 13.12.2021 bis zum 09.01.2022 berichten, die Sie hier nachlesen können.
Noch immer steht insbesondere der die privaten Bildungsdienstleister betreffende "§ 15 Außerschulische Bildung" im Mittelpunkt. Trotz mehrfacher Bemühungen unseres Verbandes (wir berichteten ausführlich über die Aktivitäten des Vorstandes) sind keinerlei Veränderungen für uns eingetreten. Es sind weiterhin Präsenzveranstaltung untersagt. Dagegen sind wie im Abschnitt (4) benannt, weiterhin "... Ausbildungseinrichtungen in staatlicher Trägerschaft ..." von der Verordnung nicht betroffen.
In einem ersten kurzen Statement haben wir unserer Sozialministerin Petra Köpping erneut über die Weiterführung der Ungleichbehandlung unser Unverständnis übermittelt. Zu mindestens die von ihr übermittelte Hoffnung, dass nach dem 09.01.2022 die Schließung unserer Einrichtungen beendet wird, sollte uns über die Weihnachtstage etwas Hoffnung geben.
Zuletzt geändert am: 12.12.2021 um 11:24
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DPFA - Schulen gGmbH, Bildungszentrum Dresden, Stauffenbergallee 04, 01099 Dresden (Seminarraum vor Ort ausgewiesen)
Folgende Themen stehen im Mittelpunkt:
1. Maßnahme-Zulassung aus Sicht der Auditoren – Impulsvortrag und Austauschrunde
Gesprächspartner: Herr Daniel Schönfelder, ICG Zertifizierung GmbH
2. Überblick der angepassten und neuen Förderinstrumente ab 01. Juli 2023
Gesprächspartnerin: Frau Ulrike Saupe, Jobcenter Dresden
3. Aktuelle Informationen zur Arbeit des Verbandes
V: Herr Norbert Rokasky, Vorstandsvorsitzender des VSBI, Herr Tino Buckenauer, Leiter Landesgeschäftsstelle des VSBI