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Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 01.05.2020
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Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO tritt am 04.05.2020 in Kraft.

Dank dem Willen der sächsischen Staatsregierung in Verbindung mit den Zusagen der privaten Bildungsträger unter Beachtung der bestmöglichen Einhaltung der Hygienvorschriften den Aus- und Weiterbildungsbetrieb durchzuführen, wurde in der neuen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO) u.a. folgender Beschluss erlassen:

 

"Seite 3, §5, Abs. (2), Nr. 3:
Erlaubt ist insbesondere die Öffnung von Bildungseinrichtungen, Fahrschulen sowie Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung."

Unsere Anfrage an Frau Staatsminsterin Petra Köpping: "Nochmal zur gestrigen Verordnung bitte. Uns erreichen Anfragen warum noch nicht bzw. wann "Integrationsträger zur Durchführung von Sprach- und Integrationskursen" weiter machen dürfen? Grundsätzlich dient das ja auch zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften." wurde wie folgt beantwortet: "Kommt im nächsten Schritt."

Zuletzt geändert am: 01.05.2020 um 13:33

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Vorstandssitzung

Datum und Uhrzeit
04.08.2016 (15:00 Uhr)
Ende
04.08.2016 (17:00 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

SBH Südost
Friederikenstraße 60
04279 Leipzig

Folgende Themen stehen im Mittelpunkt

  1. Bericht Schatzmeister zur aktuellen Finanzsituation                                  
  2. Protokollkontrolle                                                     
  3. Arbeitsweise im Vorstand
  4. Mitgliederversammlung
  5. Veranstaltung am 29.08.2016
  6. Sonstiges

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