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Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO

Veröffentlicht von Administrator (admin) am 01.05.2020
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Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO tritt am 04.05.2020 in Kraft.

Dank dem Willen der sächsischen Staatsregierung in Verbindung mit den Zusagen der privaten Bildungsträger unter Beachtung der bestmöglichen Einhaltung der Hygienvorschriften den Aus- und Weiterbildungsbetrieb durchzuführen, wurde in der neuen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO) u.a. folgender Beschluss erlassen:

 

"Seite 3, §5, Abs. (2), Nr. 3:
Erlaubt ist insbesondere die Öffnung von Bildungseinrichtungen, Fahrschulen sowie Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung."

Unsere Anfrage an Frau Staatsminsterin Petra Köpping: "Nochmal zur gestrigen Verordnung bitte. Uns erreichen Anfragen warum noch nicht bzw. wann "Integrationsträger zur Durchführung von Sprach- und Integrationskursen" weiter machen dürfen? Grundsätzlich dient das ja auch zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften." wurde wie folgt beantwortet: "Kommt im nächsten Schritt."

Zuletzt geändert am: 01.05.2020 um 13:33

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Meilensteinkonferenz KoopBau

Datum und Uhrzeit
22.09.2017 (10:00 Uhr)
Ende
22.09.2017 (14:30 Uhr)
Kategorie
Termine

Die Veranstaltung findet am 22. September 2017 von 10.00 – 14.30 Uhr im BFW Bau Sachsen e.V. Neuländer Straße 29, 01129 Dresden statt. Den detaillierten Programmverlauf sowie den Projektansatz finden Sie unter www.koopbau.info.

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