Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO |
Veröffentlicht von Administrator (admin) am 01.05.2020 |
Neue Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO tritt am 04.05.2020 in Kraft.
Dank dem Willen der sächsischen Staatsregierung in Verbindung mit den Zusagen der privaten Bildungsträger unter Beachtung der bestmöglichen Einhaltung der Hygienvorschriften den Aus- und Weiterbildungsbetrieb durchzuführen, wurde in der neuen Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zum Schutz vor dem Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 (Sächsische Corona-Schutz-Verordnung - SächsCoronaSchVO) u.a. folgender Beschluss erlassen:
"Seite 3, §5, Abs. (2), Nr. 3:
Erlaubt ist insbesondere die Öffnung von Bildungseinrichtungen, Fahrschulen sowie Bildungszentren der beruflichen Aus- und Weiterbildung."
Unsere Anfrage an Frau Staatsminsterin Petra Köpping: "Nochmal zur gestrigen Verordnung bitte. Uns erreichen Anfragen warum noch nicht bzw. wann "Integrationsträger zur Durchführung von Sprach- und Integrationskursen" weiter machen dürfen? Grundsätzlich dient das ja auch zur beruflichen Aus- und Weiterbildung. Natürlich unter Beachtung der Hygienevorschriften." wurde wie folgt beantwortet: "Kommt im nächsten Schritt."
Zuletzt geändert am: 01.05.2020 um 13:33
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