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Sonder-Verbändegespräch aus Anlass der Anhörung zum Entwurf des Gesetzes zur Förderung der Integration und Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen

Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 04.08.2023
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Am 4. Juli 2023 hat das Kabinett den Entwurf des o.g. Gesetzes zur Anhörung freigegeben. Die entsprechenden Anhörungsschreiben an die zwingend zu beteiligenden Akteure sind versandt und darüber hinaus ist ein für alle Interessierten offener Beteiligungsprozess über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen gestartet.

Nach einem breiten und umfangreichen Beteiligungsprozess und dem anschließenden intensiven Abstimmungsprozess innerhalb der Staatsregierung liegt nun ein erster einsehbarer Entwurf vor. Bevor dieser im Rahmen einer zweiten Kabinettsbefassung in den Sächsischen Landtag eingebracht wird, ist ein öffentliches Anhörungsverfahren vorgeschrieben. Um das vorliegende Ergebnis einordnen zu können, fand am 04.08.2023 im Rahmen eines „Sonder-Verbändegesprächs“ eine Art „gemeinsame Entwurfslesung“ des Gesetzentwurfs statt. Unter Mitwirkung von Vorstandsmitgliedern unseres Verbandes und vieler weiterer Akteure aus Sachsen konnte an diesem Tag im Austausch mit dem SMS vieles besprochen werden.

Den Referentenentwurf können Sie hier nachlesen.

Wichtig dabei, dass Sie noch bis zum 25.08.2023 auf dem Bürgerbeteiligungsportal des Freistaates Sachsen Ihre Vorschläge hier einbringen können.

 

Zuletzt geändert am: 04.08.2023 um 13:19

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