Verordnung zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle |
Veröffentlicht von Norbert Rokasky (rokasky) am 21.11.2021 |
Die aktuelle Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt zur Regelung von Notfallmaßnahmen zur Brechung der vierten Coronavirus SARS-CoV-2-Welle (Sächsische Corona-Notfall-Verordnung – SächsCoronaNotVO) vom 19. November 2021 trat mit dem heutigen Tag in Kraft.
Insbesondere der § 15 Außerschulische Bildung (Seite 9) wird viele unserer Verbandsmitglieder interessieren. Für alle stellen wir die aktuelle Verordnung hier noch einmal zum Nachlesen zur Verfügung.
Zuletzt geändert am: 22.11.2021 um 08:16
Zurück zur ÜbersichtOrt: Donner + Kern gGmbH, Berliner Straße 11, 01067 Dresden
Thema: Die Anforderungen an private Bildungsträger in der Aus- und Weiterbildung aus der Sicht der IHK Dresden
Gesprächspartner: Torsten Köhler, GF Geschäftsbereich Bildung IHK Dresden